Allgemeine Geschäftsbedingungen von LESER

Die LESER Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie als PDF-Datei herunterladen:

LESER GmbH & Co. KG - AGBs (PDF)

LESER GmbH & Co. KG - Terms and Conditions (PDF)

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende oder ergänzende Einkaufsbedingungen werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Das gilt insbesondere auch dann, wenn aus organisatorischen Gründen Aufträge auf eigenen Formularen des Bestellers bestätigt werden.

2. LESER behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. LESER verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

II. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung von LESER zustande, sofern der Besteller durch seine Bestellung ein Angebot abgibt, im Fall eines Angebotes von LESER mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer vorbehaltloser Annahme durch den Besteller durch die Annahme. Sämtliche zwischen den Parteien bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen werden vollständig schriftlich niedergelegt. Die Mitarbeiter von LESER sind nicht berechtigt, mündlich von der schriftlichen Vertragsvereinbarung abweichende Zusagen zu machen.

III. Preis und Zahlung

1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung FCA-Werk Hohenwestedt gemäß Incoterms 2020 inklusive Kartonverpackung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung a Konto LESERs zu leisten, und zwar innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto durch Überweisung (maßgebend ist das Datum der Gutschrift). Der Abzug von Skonto bedarf besonderer Vereinbarung. Die Zahlung ist unabhängig vom Eingang der Sendung sowie der Abnahmedokumente und unbeschadet des Rechtes der Mängelrüge zu leisten. Bei verspäteter Zahlung ist LESER berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen. Weitergehende Rechte und Ansprüche von LESER bleiben unberührt. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für Gegenansprüche wegen Mängeln, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von LESER.

IV. Lieferung

1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch LESER setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit LESER die Verzögerung zu vertreten hat.

2. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. 

3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk von LESER verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.

4. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet. Ist der Besteller für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.

5. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches von LESER liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten entstehen. LESER wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände unverzüglich mitteilen. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, ist jede der Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Der Besteller kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn LESER die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Besteller kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Besteller den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei Unvermögen von LESER. Im Übrigen gilt Abschnitt VIII. Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annahmeverzuges ein oder ist der Besteller für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.

7. Soweit LESER wegen Verzuges haftet, ist die Haftung auf Ersatz von Verzögerungsschäden (Schadensersatz neben der Leistung) auf 5 % des Kaufpreises der verspäteten Lieferung beschränkt, soweit LESER weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist und es sich nicht um Personenschäden handelt. Im Übrigen bestimmt sich die Haftung nach Abschnitt VIII.

Gewährt der Besteller LESER bei Verzug eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf es nicht, soweit diese nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

8. LESER nimmt gemäß § 15 VerpackG gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die von LESER in Verkehr gebrachten am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurück, um sie der Wiederverwendung oder der Verwertung zuzuführen. 

V. Gefahrenübergang, Abnahme

1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk ver- lassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder LESER noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung von LESER über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.

2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die LESER nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. LESER verpflichtet sich, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.

3. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Besteller zumutbar.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. LESER behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.

2. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für LESER vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen LESER nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt LESER das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Ge- genständen zur Zeit der Verarbeitung.

3. Wird die Kaufsache mit anderen LESER nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt LESER das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller LESER anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.

4. LESER verpflichtet sich, die ihr nach dieser Klausel zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert von ihren Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

5. LESER ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

6. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er LESER unverzüglich davon zu benachrichtigen.

7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist LESER unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag und daraufhin zur Rücknahme des Liefergegenstandes berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. 

VII. Mängelansprüche

Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung leistet LESER unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich Abschnitt VIII – Gewähr wie folgt:

Sachmängel

1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl von LESER nachzubessern oder mängelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Es gelten die Untersuchungs- und Rügeobliegen nach § 377 HGB. Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen. Ersetzte Teile werden Eigentum von LESER.

2. Zur Vornahme aller LESER notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit LESER die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls ist LESER von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei LESER sofort zu verständigen ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von LESER Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

3. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten trägt LESER – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Im Falle der Nachbesserung trägt LESER alle zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten.

4. Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn LESER eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf es nicht, soweit diese nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.

5. Keine Gewähr wird insbesondere übernommen, wenn ein Mangel zurückzuführen ist auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel oder Medien, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse – sofern sie nicht von LESER zu verantworten sind. Weiter übernimmt LESER keine Gewähr für die Auswahl der Werkstoffe des Liefergegenstandes, wenn Einsatzbedingungen und Mediumzusammensetzung unzureichend bekannt sind und nur Technikumsversuche oder Betriebserfahrungen des Bestellers Aufschluss über die Auswahl geben können.

6. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht für LESER keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung von LESER vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes. 

Rücknahme

7. Auftragsgemäß gelieferte Waren werden nicht zurückgenommen. Erklärt LESER sich im Einzelfall bereit, Waren zurückzunehmen, so sind sie frachtfrei Hohenwestedt anzuliefern und 15 % des Warenwertes für Aufarbeitungs- und Abwicklungskosten zu zahlen, soweit nicht abweichend vereinbart. Sonderanfertigungen und Armaturen, die LESER auftragsgemäß verändert hat, können auf keinen Fall zurückgenommen werden. Nebenkosten, wie z. B. Abnahmegebühren oder Prüfkosten, können nicht erstattet werden.

Rechtsmängel

8. Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten, wird LESER auf seine Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Darüber hinaus wird LESER den Besteller von berechtigten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen, es sei denn, LESER weist nach, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

9. Die in Abschnitt VII. 8 genannten Verpflichtungen von LESER sind vorbehaltlich Abschnitt VIII. für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend.

Sie bestehen nur, wenn

• der Besteller LESER unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet,

• der Besteller LESER in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. LESER die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Abschnitt VIl. 8 ermöglicht,

• LESER alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben,

• der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Bestellers beruht und

• die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.

VIII. Haftung

Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet LESER – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur

• bei Vorsatz oder

• bei grober Fahrlässigkeit oder

• bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder

• bei Mängeln, die arglistig verschwiegen sind oder deren Abwesenheit garantiert ist oder 

• bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen-oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet LESER auch bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die für die Erfüllung der Vertragspflichten erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

IX. Verjährung

Alle Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung oder – sofern eine Abnahme vereinbart ist - ab dem Zeitpunkt der Abnahme oder des Gefahrübergangs nach Abschnitt V.2. Für Schadensersatzansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder aufgrund der schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

X. Softwarenutzung

Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.

Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem ObjektCode in den QuellCode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von LESER zu verändern.

Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei LESER bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

XI. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen LESER und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Gerichtsstand ist das für den Sitz von LESER zuständige Gericht. Für den Besteller gilt dieser Gerichtsstand ausschließlich. LESER ist jedoch alternativ berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.