Im Zuge des Klimawandels nahm die Bundesregierung im Sommer 2021 Änderungen am Klimaschutzgesetz vor. Zukünftig muss die Stahlindustrie ihre CO2-Emissionen deutlich reduzieren. Wiederholt tagten Spitzenvertreter der großen deutschen Stahlunternehmen, der Wirtschaftsvereinigung Stahl und der IG Metall sowie Bundesminister a.D. Peter Altmaier, um die Umsetzung des bereits 2020 vorgestellten „Handlungskonzepts Stahl“ voranzutreiben. Ein zentraler Hebel des Konzepts besteht in der Umstellung der Produktion auf CO2-arme und langfristig klimaneutrale Technologien.
Punkt 10 des Handlungskonzeptes sieht vor, dass der Einsatz von Kokskohle zur Stahlerzeugung schrittweise reduziert und die Produktion langfristig auf Wasserstoff umgestellt wird. Möglich wird diese Prozessinnovation aufgrund der chemischen Eigenschaften von Wasserstoff, welcher sich zur Direktreduktion des verwendeten Eisenerzes eignet. Die emissionsreiche Erzeugung von flüssigem Roheisen ist bei diesem Verfahren nicht mehr notwendig. Stattdessen entsteht durch die Direktreduktion mittels Wasserstoff ein fester, sogenannter „Eisenschwamm“, der in Elektrolichtbogenöfen zu Rohstahl veredelt wird. Kommt bei der Herstellung des benötigten Wasserstoffs mithilfe von erneuerbaren Energien erzeugter „grüner Wasserstoff“ zum Einsatz, besteht gar die Möglichkeit, Stahl nahezu klimaneutral zu produzieren. 4
Daher sollen neue Anlagen zur Stahlerzeugung von Anfang an so ausgelegt werden, dass neben Erdgas auch der Einsatz von Wasserstoff möglich ist. Dies gilt laut des Konzeptes „nicht nur für „First of it‘s kind“-Projekte, sondern für den Umstellungsprozess insgesamt.“ 5